Barrierefreiheit:

Internationales Steuerrecht

Die Freizügigkeit von Arbeiten und Wohnen innerhalb der Europäischen Union und die Aktivitäten von Unternehmen im internationalen Raum machen die Anwendung von internationalen Steuervorschriften, insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zu einem speziellen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Hiervon sind Unternehmen, Arbeitnehmer, Rentner, Versorgungsempfänger und Personen mit Einkünften aus Vermietung und Kapitaleinkünften gleichermaßen betroffen, wenn die Quelle der Einkünfte außerhalb des Wohnsitzstaates liegt.

Unsere Tätigkeiten für diese Personengruppe erstrecken sich von der Beratung zur Klärung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht über die Erstellung von inländischen (deutschen) Steuererklärungen. In der Euregio stehen wir in enger Kooperation zu belgischen und niederländischen Steuerkanzleien. Dies gewährleistet eine nahtlose Betreuung unserer Mandanten über die Grenzen hinweg.

Internationales Steuerrecht

  • Unternehmer Grenzgänger
  • Arbeitnehmer Grenzgänger
  • Rentner und Versorgungsempfänger als ehemalige Grenzgänger
  • Personen mit Einkünften aus Vermögen

Partner

Niederlande

BPV

accountants en belastingadviseurs
Steuerberaterin Bianca Jennissen
Steuerberater John Ringhs

Mauritslaan 77
6161 HS Geleen | Niederlande

+31 46 423 002 3
geleen@bpvnl.com

www.bpvnl.com

Belgien

Weynand & Partner
Steuerberater PGmbH

Steuerberaterin Laura Weynand
Steuerberater Herbert Weynand

Eupener Str. 61
4731 Eynatten | Belgien

+32 87 858 210
info@weynand.be

www.weynand.be